Allgemeine Geschäftsbedingungen des smartvillage München §1 Allgemeines Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des smartvillage, die dieses gegenüber ihren Nutzern / Vertragspartnern erbringt. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden, als auch an Unternehmer. Die Workshopräume dürfen durch den Nutzer nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt das smartvillage zur fristlosen Kündigung §2 Leistungsbeschreibung Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen des smartvillage ist die Vermietung von Meeting‑, Event‑, Büro‑, und Workshopflächen. Weitere Dienstleistungen umfassen die Bereitstellung von Infrastruktur; dazu gehören W‑LAN, Beamer und weiteres Präsentationsmaterial sowie die Reinigung. Ein rechtlicher Anspruch besteht auf diese Dienstleistungen nicht. §3 Zugangsbedingungen Die Öffnungszeiten des smartvillage Pavillon in der Ganghoferstr. 66b sind Mo. – Fr. von 9:00 – 18:00 Uhr. Am Wochenende und an Feiertagen ist das smartvillage geschlossen. Bei Raumanmietungen gilt als Veranstaltungsdauer der im Vertrag genannte Zeitraum. Die Öffnung/Schließung der Räume erfolgt sofern nichts anderes vereinbart wurde eine halbe Stunde vor/nach dem Mietbeginn. §4 Vertragsschluss Mit der Unterzeichnung des Untermietvertrages mit dem smartvillage kommen die, entsprechend vom Nutzer gewählten Tarife zustande. Mit der Unterzeichnung sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen. §5 Tarife und Zahlungsmodalitäten Alle Preise des smartvillage sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Gäste und Nutzer der Meeting- und Veranstaltungsräume, haben nach Erhalt unserer Rechnung ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Es gelten unsere Stornobedingungen. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ab Verzugseintritt ist das smartvillage berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Ferner kann smartvillage je Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von € 5,00 verlangen. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Rückgabe / Räumung des Vertragsgegenstandes entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme und eventuell während der Mietzeit angefallenen / erbrachten Zusatzleistungen, jedoch mindestens nach dem im Vertrag benannten Umfang. Ein Recht auf Minderung der Vertragssumme wegen einer geringeren, als der vertraglich vereinbarten, Nutzung besteht nicht. Bei Raumnutzung außerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit wird jede angefangene Stunde als volle Stunde berechnet, sofern nicht anders vereinbart Die Dauer und Preise für die Nutzung der Räumlichkeiten bestimmen sich ausschließlich nach der Auftragsbestätigung vom smartvillage. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das smartvillage berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Das Catering kann in den Tagungsräumlichkeiten und den angrenzenden Verkehrsflächen, nur durch das smartvillage beauftragt werden. Eine Beauftragung an Drittunternehmen innerhalb der Räumlichkeiten wird ausgeschlossen. Für das Catering wird ein Preis in der Auftragsbestätigung festgelegt. Zahlungen sind auf bargeldlosem Weg ohne Kosten für den Zahlungsempfänger zu leisten Bei Unterzeichnung eines Angebotes über einer vereinbarten Vergütung von € 10.000,- (netto) werden automatisch 20% von der vereinbarten Raummiete fällig. Dieser Betrag ist nicht erstattugsfähig. §6 Teilnehmerzahl Der Auftraggeber verpflichtet sich bei abweichender Teilnehmerzahl zum Angebot, diese der smartvillage GmbH bis spätestens 10 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. §7 Technische Einrichtungen Der Mieter hat vor oder bei Abschluss des Mietvertrages, spätestens aber 3 Tage vor Mietbeginn, der smartvillage GmbH die technischen Erfordernisse der Veranstaltung bekannt zu geben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, kann die smartvillage GmbH nicht gewährleisten, dass die notwendige technische Ausstattung für die Veranstaltung von ihm bereitgestellt werden kann §8 Rücktritt vom Vertrag Bei Veranstaltungen mit einer vereinbarten Vergütung bis € 5000,- (netto) Gesamtumsatz: bis zum 21. Arbeitstag (Montag-Freitag) vor dem vereinbarten Beginn des Events zu, zahlt der Kunde keine Vergütung; bis zum 11. Arbeitstag vor dem vereinbarten Beginn des Events zu, zahlt der Kunde 50 % der vereinbarten Vergütung; bis zum 6. Arbeitstag vor dem vereinbarten Beginn des Events zu, zahlt der Kunde 70 % der vereinbarten Vergütung Bei einer später erfolgenden Stornierung wird die gesamte Vergütung berechnet. Bei Veranstaltungen mit einer vereinbarten Vergütung bis € 10.000,- (netto) Gesamtumsatz: bis zum 41. Arbeitstag (Montag-Freitag) vor dem vereinbarten Beginn des Events zu, zahlt der Kunde keine Vergütung; bis zum 26. Arbeitstag vor dem vereinbarten Beginn des Events zu, zahlt der Kunde 50 % der vereinbarten Vergütung; bis zum 16. Arbeitstag vor dem vereinbarten Beginn des Events zu, zahlt der Kunde 70 % der vereinbarten Vergütung Bei einer später erfolgenden Stornierung wird die gesamte Vergütung berechnet. Bei Veranstaltungen mit einer vereinbarten Vergütung über € 10.000,- (netto) Gesamtumsatz: bis zum 41. Arbeitstag vor dem vereinbarten Beginn des Events zu, zahlt der Kunde 50 % der vereinbarten Vergütung, abzgl. der bereits geleisteten Zahlung von 20%; bis zum 26. Arbeitstag vor dem vereinbarten Beginn des Events zu, zahlt der Kunde 70 % der vereinbarten Vergütung, abzgl. der bereits geleisteten Zahlung von 20% Bei einer später erfolgenden Stornierung wird die gesamte Vergütung berechnet, abzgl. der bereits geleisteten Zahlung von 20%. §9 Datenschutz Das smartvillage wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Europäischen Datenschutzgesetz (DSGVO) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. §10 Vertragsdurchführung Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen. Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden. Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur des smartvillage für keine der im folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird: a. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E- Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich); b. Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des Coworking- Space; c. Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die vom smartvillage bereitgestellte Infrastruktur; d. Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn der Nutzer ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung; e. Verbreitung von Daten die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten; f. Illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten; g. Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur des smartvillage; §11 Gewährleistung, Haftung Der Nutzer hat die Fläche vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur und Instandsetzungsarbeiten die Duldung dieser Arbeiten und versichert, dass er aus eventuellen Beeinträchtigungen am Gebäude keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern das smartvillage diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. In allen Fällen, in denen das smartvillage im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet das smartvillage nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, das smartvillage fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das smartvillage übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zum smartvillage unterbleiben. Sofern das smartvillage von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer des smartvillage von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt dem smartvillage die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass das smartvillage von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird. §12 Versicherung Das smartvillage ist in seiner Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen. §13 Beendigung des Nutzungsverhältnisses Der Nutzer hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigen Zustand an das smartvillage zu übergeben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind dem smartvillage vollumfänglich vom Nutzer zu ersetzen. Der Nutzer hat sämtliche an den Nutzer ausgegebene Schlüssel und Schlüsselkarten an das smartvillage unverzüglich zu Ender der Vertragslaufzeit zurück zu geben. §14 Änderung der AGB Das smartvillage behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderung wird dem Nutzer umgehend mitgeteilt. Sofern der Nutzer der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen. §15 Schlussbestimmungen mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist der Sitz vom smartvillage in München. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden. Corona-Regelungen: Besucher:innen und Teilnehmer:innen mit Kontakt zu CODIV-19-Fällen in den letzten 14 Tagen, sowie Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere, werden wir konsequent keinen Zugang gewähren. Um die allgemeine Sicherheit und Gesundheit im smartvillage sicherzustellen, arbeiten wir nach folgendem Hygienekonzept. Stand der AGBs: November 2020 smartvillage München, Ganghoferstrasse 66b, 80339 München